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Gültigkeit von bestehenden Energiepässen/Energieausweisen
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- Vorhandene Energieausweise gemäß geltender EnEV und Wärmebedarfausweise gemäß Wärmeschutzverordnung werden anerkannt.
- Ebenso werden Energieausweise anerkannt, “die freiwillig von den Gebietskörperschaften oder auf deren Veranlassung nach einheitlichen Regeln erstellt worden sind”.
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